Arbeitslosenversicherung

ALV-B-1605

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen. Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme einiger mitarbeitenden Familienmitglieder in der Landwirtschaft sowie Personen, die das Rentenalter erreicht haben. Selbständigerwerbende sind nicht versichert.

ALV-B-1610

Überbrückungsleistungen

Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, erhalten bis zur Pensionierung eine Überbrückungsleistung (ÜL), wenn sie vorher lang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen.

Informationen für Versicherte

Die Arbeitslosenversicherung steht im Zuständigkeitsbereich des Staatssekretariates für Wirtschaft (seco). Informationen zur ALV sind auf der Website „Treffpunkt Arbeit“ abrufbar:

Geschichte der Sozialen Sicherheit

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Entdecken Sie die Geschichte der Sozialen Sicherheit in der Schweiz.

Letzte Änderung 03.08.2023

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